Die Motorradversicherung ist eine Kfz-Versicherung, die speziell für motorisierte Zweiräder abgeschlossen werden kann. Ein entsprechender Haftpflichtschutz ist für Motorradfahrer verpflichtend. Wie auch in der Autoversicherung kann der Schutz als Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskopolice gewählt werden. Eine Besonderheit ist das Saisonkennzeichen, welches die Absicherung über einen bestimmten Zeitraum im Jahr (in der Regel 2 bis 11 Monate) erlaubt.

 

nach obenMotorrad-Haftpflichtversicherung

Um ein Motorrad auf deutschen Straße führen zu dürfen, bedarf es laut Gesetz einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie soll Schäden, die man als Fahrer oder Halter Dritten gegenüber verursacht, abfangen.

Mindestdeckungssummen in der Motorrad-Haftpflicht

Nach §4 des Pflichtversicherungsgesetztes (Pflug) sind für den Haftpflichtschutz Mindestversicherungssummen vorgesehen. Aktuell sind dies:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden mehrerer Personen (z. B. Heilungskosten nach Unfall, Rente bei Invalidität)
  • 2,5 Millionen Euro für Personenschäden einer Person
  • 500.000 Euro für Sachschäden (Reparaturen an Leitplanken und anderen Fahrzeugen)
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden (z. B. durch Verletzung entgeht Geschäftsmann ein Vertragsabschluss)

In der Regel liegen die vereinbarten Versicherungssumen aber deutlich höher. Pauschal bieten die Versicherer 50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.

 

nach obenMotorrad-Kaskoversicherung

Die Motorrad-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung für den Halter, um selbst verursachte Schäden am eigenem Bike abzusichern.

Hierbei wird zwischen Vollkasko und Teilkasko unterschieden.

Bei der Vollkasko wird versichert:

Selbstverschuldete Schäden, sofern sie nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden, Vandalismus bei fehlgeschlagenem Diebstahl, Kollision mit Fahrerflucht des Unfallgegners

Bei Teilkasko wird versichert:

Glasbruch, Wildunfälle, Elementarschäden (z. B. Beschädigungen durch Unwetter)