Motorrad-Haftpflichtversicherung
Um ein Motorrad auf deutschen Straße führen zu dürfen, bedarf es laut Gesetz einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie soll Schäden, die man als Fahrer oder Halter Dritten gegenüber verursacht, abfangen.
Mindestdeckungssummen in der Motorrad-Haftpflicht
Nach §4 des Pflichtversicherungsgesetztes (Pflug) sind für den Haftpflichtschutz Mindestversicherungssummen vorgesehen. Aktuell sind dies:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden mehrerer Personen (z. B. Heilungskosten nach Unfall, Rente bei Invalidität)
- 2,5 Millionen Euro für Personenschäden einer Person
- 500.000 Euro für Sachschäden (Reparaturen an Leitplanken und anderen Fahrzeugen)
- 50.000 Euro für reine Vermögensschäden (z. B. durch Verletzung entgeht Geschäftsmann ein Vertragsabschluss)
In der Regel liegen die vereinbarten Versicherungssumen aber deutlich höher. Pauschal bieten die Versicherer 50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.